Greetsieler Möwe (nachfolgend Vermittler genannt), Pilsumer Weg 4, 26736 Krummhörn

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern zur Beherbergung sowie alle für den Mieter erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Ferienwohnungsvermittlung Greetsieler Möwe, 26736 Greetsiel. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, werden keine Abweichungen der AGB anerkannt.

§ 1 Allgemeines

Die Ferienwohnungsvermittlung Greetsieler Möwe schließt die Mietverträge im Namen und Auftrag des jeweiligen Eigentümers ab. Die Ferienwohnungsvermittlung Greetsieler Möwe ist Vermittler und vom Eigentümer bevollmächtigt, in seinem Namen und für seine Rechnung sämtliche im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis erforderlichen Erklärungen abzugeben und zu empfangen sowie ihre Zahlungen entgegenzunehmen. Für die Erfüllung der Vermietungsservicepflichten haftet ausschließlich der Eigentümer. Der Mieter erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung eines bestimmten Ferienobjekts, sollte dieses aus Gründen höherer Gewalt nicht verfügbar sein (insbesondere z.B. Brand, Explosion, Schäden am Haus, Vandalismus, Unwetterkatastrophen etc.). In diesem Fall ist der Vermittler verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz zu bemühen.

§ 2 Vertragsabschluss

2.1. Der Mietvertrag wird für die Dauer der vereinbarten Mietzeit im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Eigentümers der Ferienunterkunft mit dem Mieter abgeschlossen. Die Greetsieler Möwe ist hier lediglich Vermittler und nicht Vertragspartner.

2.2. Mit ihrer Anfrage bieten Sie der Greetsieler Möwe, verbindlich an, eine Reservierung über die vorgesehene Wohnung abzuschließen. Ihr Auftrag kann sowohl mündlich (persönlich oder telefonisch) als auch schriftlich (Brief, Fax, Email, Internet) erfolgen

2.3. Die Buchung kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den Vermittler zustande.

2.4. Der Mieter erkennt mit der Buchung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermittlers sowie die gültige Hausordnung an.

2.5. Der Vermittler behält sich vor, Buchungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. nicht anzunehmen.

§ 3 Vertragsgrundlagen/Leistungsänderungen

3.1. Das Mietverhältnis beinhaltet die in den Angeboten dargestellten Leistungen.

3.2. Sofern keine anderen Angaben gemacht wurden, sind Nebenkosten wie Strom, Gas, Wasser, Bettwäsche, Handtücher und die Endreinigung im Mietpreis enthalten.

3.3. Zusätzlich gebuchte Leistungen werden gegebenenfalls gesondert aufgeführt.

3.4. Das Mietobjekt darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen genutzt werden. Sollte das Mietobjekt von mehr Personen als vereinbart genutzt werden, sind wir berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen.

3.5. Die maximal angegebene Personenzahl darf nicht überschritten werden. Der im Mietvertrag vereinbarte Personenkreis haftet gemeinschaftlich (Volljährige Personen) für die Erfüllung des Vertrages.

3.6. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Nutzungsüberlassung des Mietobjektes an Dritte ist dem Mieter untersagt.

3.7. Internetbeschreibungen, die nicht von uns ausgegeben werden, sind für uns und unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung zum Gegenstand des Vertrages werden oder zum Inhalt unserer Leistungspflicht gemacht wurden.

3.9 Alle angegebenen Preise wie z.B. (Mietpreis, Endreinigung, Bettwäsche, Handtücher) verstehen sich inkl. der zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung geltenden gesetzlichen MwSt.

3.10. Zusätzlich zum Mietpreis fällt der örtliche Gästebeitrag (vormals Kurtaxe) an. Die Zahlung des Gästebeitrages erfolgt unabhängig vom Vertragspartner und wird direkt mit der Mietsumme gezahlt und ist gesondert im Mietvertrag aufgeführt.

3.11. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Vertragsinhalt, welche nach Vertragsabschluss zwingend notwendig werden und nicht durch den Vermittler/Vermieter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, bleiben ausdrücklich vorbehalten. Sollten die Änderungen erheblich sein und den Gesamtzuschnitt der Leistung beeinträchtigen, wird sich der Vermittler/Vermieter mit dem Mieter in Verbindung setzen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben davon unberührt.

3.12. Preiserhöhungen sind zulässig als Folgen behördlicher Anordnungen, Preiserhöhungen der öffentlichen Versorgungsbetriebe und bei Änderungen des MwSt.-Satzes.

§ 4 Mietdauer / Umbuchungen

4.1. Die Mindestmietdauer beträgt eine Woche (7 Tage). Ausnahmen sind nur nach Absprache mit dem Vermittler möglich.

4.2. Eine Verlängerung der Mietdauer sowie Mehrbelegung des Mietobjektes sind nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung möglich.

4.3. Umbuchungen sind nur nach Absprache mit uns und gegen eine einmalige Bearbeitungspauschale von 50,00 EUR zzgl. gesetzlicher MwSt möglich.

§ 5 Bezahlung

5.1. Innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung i. H. v. 30 % der Gesamtmiete zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Mietbeginn zur Zahlung fällig. Bei Buchungen, die 45 Tage oder weniger vor dem geplanten Anreisedatum erfolgen, ist der Gesamtbetrag sofort fällig.

5.2. Liegen zwischen Buchung und Mietantritt weniger als 45 Tage, so ist der Rechnungsbetrag in voller Höhe sofort zu überweisen.

5.3. Als Verwendungszweck ist stets der Name der Ferienunterkunft sowie das An- und Abreisedatum zu verwenden.

5.4. Etwaige Transaktionskosten (z.B. Auslandsüberweisung) sind vom Mieter zu tragen.

5.5. Nur im Falle einer vollständig geleisteten Zahlung besteht ein Anspruch des Mieters auf eine Gebrauchsüberlassung des Mietobjektes.

5.6. Für den Fall der nicht bzw. nicht vollständigen Zahlung des vereinbarten Mietpreises behält sich der Vermittler ein Zurückbehaltungsrecht am Schlüssel (Zutritt zum Mietobjekt) vor.

5.7. Bei nicht fristgemäßer Zahlung und erfolgloser Mahnung mit Fristsetzung ist der Vermittler zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Dem Mieter stehen in diesem Fall keine Ansprüche zu. Außerdem ist der Vermittler für diesen Fall berechtigt, den Mieter mit Stornierungskosten gemäß § 7 zu belasten.

5.8. Für Buchungen, die über andere Portale als unsere Webseite getätigt werden, gelten ggf. gesonderte Bedingungen. Die jeweiligen Bedingungen sind auf den jeweiligen Portalen einsehbar und werden Vertragsbestandteil, sofern eine unserer Unterkünfte über ein anderes Portal gebucht wurde.

§ 6 Gästebeitrag (Kurtaxe)

6.1. Der ortübliche Gästebeitrag wird von der jeweils zuständigen Kurverwaltung erhoben und richtet sich nach der jeweilig gültigen Kurabgabesatzung. Der Vermieter/Vermittler ist verpflichtet, den gültigen Gästebeitrag vom Mieter einzuziehen. Der Mieter erhält im Gegenzug die Gästekarte (Digital oder in gedruckter Form). Sollten sich die Tagessätze für den Mietzeitraum ändern, ist der Mieter verpflichtet, entsprechende Kosten nachzuzahlen. Greetsiel ist ein staatlich anerkannter Erholungsort, deshalb wird von jedem Gast ein Gästebeitrag erhoben.

§ 7 Stornierung

7.1 Bei Stornierungen, die nicht der Vermittler/Vermieter zu verantworten hat, erfolgen keine Rückerstattungen bereits geleisteter Zahlungen. Bei Stornierungen unter 30 Tagen vor Anreise wird der Gesamtbetrag der Buchung in Rechnung gestellt. Im Falle einer Stornierung von Buchungen, die 45 Tage oder weniger vor dem geplanten Anreisedatum erfolgt sind, wird der bereits gezahlte Gesamtbetrag nicht erstattet. Die Stornokosten entsprechen ebenfalls dem Gesamtbetrag der ursprünglichen Buchung.

7.2. Die Stornierung ist uns gegenüber schriftlich zu erklären.

7.3 Sie haben das Recht einen geeigneten Ersatzmieter zu stellen, der das Mietobjekt in vollem Umfang übernimmt. Dafür kann eine Bearbeitungspauschale von 50,00 € zzgl. gesetzlicher MwSt berechnet werden. Stornierungsgebühren werden dann nicht erhoben.

7.4 Beide Parteien sind berechtigt, den Mietvertrag zu kündigen, wenn höhere Umstände wie Krieg, Streik, Brand, Hochwasser, Naturkatastrophen usw. die Durchführung des Mietvertrages unmöglich machen. Die Abwicklung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen.

7.5 Ihnen wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit dringend empfohlen.

§ 8 Rücktritt durch Vermittler / Haftung

8.1 Wird die Erfüllung des Mietvertrags infolge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer und nicht zu vertretender Umstände unmöglich gemacht oder erheblich erschwert, so kann der Vermittler/Vermieter den Mietvertrag kündigen. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung des Mietpreises. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz. Eine Haftung für Reise- und Hotelkosten ist ausgeschlossen.

8.2 Ein Rücktritt durch den Vermittler/Vermieter kann während des Mietverhältnisses erfolgen, wenn der Mieter andere Personen trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

§ 9 Haftung des Vermittlers

9.1 Eine Haftung des Vermittlers/Vermieters für gelegentliche Ausfälle oder Störungen der Wasser- oder Energieversorgung sowie der Internetverbindung ist ausgeschlossen.

§ 10 Nutzung des Mietobjektes und Anzeige von Mängeln

10.1 Das Mietobjekt wird vom Vermittler in einem gereinigten und ordnungsgemäßen Zustand übergeben.

10.2 Mängel an der Mietsache sind unverzüglich nach Einzug in die Wohnung, spätestens aber bis 10:00 Uhr am Folgetag der Anreise, schriftlich per Mail an den Vermittler zu melden. Spätere Beanstandungen werden nicht anerkannt. Auch entsteht kein Schadenersatzanspruch.

10.3 Der Mangel ist schriftlich festzuhalten und vom Vermittler gegenzuzeichnen. Bei fernmündlicher Meldung ist unverzüglich eine schriftliche Meldung nachzureichen.

10.4 Bei Nichteinhaltung der Vorschriften aus 10.2 und 10.3 ist der Mieter nicht zur Minderung berechtigt und hat auch keinen Schadensersatzanspruch, es sei denn, eine Anzeige war erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar.

10.5 Dem Vermittler/Vermieter ist eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung zu gewähren. Lässt sich der Mangel an dem Objekt nicht kurzfristig beseitigen, wird mit Absprache des Vermieters/Vermittlers eine Lösung für beide Parteien gesucht. Übliche Reparatur-/Wartezeiten sind in Kauf zu nehmen. Eventuelle Schadensersatzforderungen gegenüber dem Vermittler/Vermieter bleiben immer auf die Höhe des Mietpreises beschränkt.

10.6 Der Vermittler/Vermieter haftet nicht für eingebrachtes Hab und Gut des Mieters und ebenfalls nicht für Sach- und Personenschäden, die der Mieter oder einer seiner Mitreisenden durch Benutzung der Mietsachen erleiden. Das gilt ebenfalls für Extras die sich außerhalb der Wohnungen wie z. B. Saunen, Balkone, Bootsanleger und Terrassen befinden. Der guten Ordnung halber weisen wir ebenfalls darauf hin, dass eine Haftung für Schäden von uns abgelehnt wird, auch für evtl. abgestellte Fahrzeuge, Fahrräder, E-Bikes etc.

10.7 In dringenden Fällen ist es dem Vermittler/Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person gestattet, die Wohnung in der Zeit von 07:00 - 19:00 Uhr nach vorheriger Absprache zu betreten.

10.8 Sollte der Mieter für eine eventuelle Schadensregulierung seine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen wollen, ist dies dem Vermittler unter Nennung von Namen und Anschrift sowie der Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.

§ 11 An-und Abreise

11.1 Die Anreise kann i.d.R. ab 16:00 Uhr erfolgen (Abweichungen möglich). Eine Anreise vor 16:00 Uhr kann nur erfolgen, wenn dies ausdrücklich mit uns vereinbart wurde.

11.2 Das Belegen der Parkflächen ist vor der Schlüsselübergabe nicht gestattet, da wir diese für das Personal selbst benötigen.

11.3 Die Schlüsselübergabe erfolgt kontaktlos über den Schlüsseltresor an der Adresse der Greetsieler-Möwe oder durch einen/eine Mitarbeiter/Mitarbeiterin
 
11.4 Für verspätete Anreisen sowie vorzeitige Abreisen können keine Gutschriften erteilt werden. Dies ist auch dann nicht möglich, wenn diese Terminänderungen durch eine Umbuchung entstehen.
 
11.5 Am Abreisetag haben Sie uns oder unserem Vertreter die Unterkunft bis spätestens um 10 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung der Unterkunft haben wir Ihnen gegenüber einen Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Diese beträgt mind. 50 EUR zzgl. gesetzlicher MwSt bei einer Räumung nach 11.00 Uhr aber vor 13.00 Uhr bzw. 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises bei einer Räumung nach 13.00 Uhr. Darüber hinaus haben wir Anspruch auf Ersatz aller uns aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden.
 
11.6 Der Mieter hat die Mietsache am Abreisetag ordnungsgemäß und in einwandfreiem Zustand zu verlassen.
Persönliche Gegenstände des Mieters sind zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern. Ferner muss die Benutzung eines vorhandenen Geschirrspülers beendet sein. Benutzte Kaminöfen (soweit vorhanden) müssen entleert werden. Altglas und Mehrwegflaschen sind entsprechend in öffentlichen Glascontainern zu entsorgen. Die Endreinigung erfolgt zu den vertraglich vereinbarten Bedingungen. Ist der Zustand nicht entsprechend und z.B. der Müll, Kamin, Altglas oder Mehrwegflaschen nicht ordnungsgemäß entsorgt/gereinigt wird der dafür benötigte Mehraufwand dem Mieter durch den Vermittler/Vermieter in Rechnung gestellt.
 
11.7 Die Räumung der Unterkunft gilt erst als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel an uns oder unseren Vertreter herausgegeben wurden. Die Schlüsselrückgabe erfolgt an der Büro-Adresse der Greetsieler Möwe.

12. Haftung/Pflichten der Mieter

12.1 Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache (Mieträume, Inventar und Außenanlagen einschließlich Garten (soweit vorhanden)) pfleglich zu behandeln und sie nur vertragsgemäß in Gebrauch zu nehmen. Für die Nichteinhaltung dieser Bedingungen haften alle volljährigen Mieter gemeinsam.

12.2. Verursachte Schäden, auch für die Schäden, die durch - Mitbewohner/Mitreisende - seine Kinder - sowie Besucher - seine Haustiere verursacht worden sind - haftet der Mieter.

12.3 Der Mieter verpflichtet sich, eventuell verursachte Schäden sofort schriftlich dem Vermittler zu melden. Bei verspäteter Mitteilung hat der Vermittler/Vermieter das Recht, Folgeschäden geltend zu machen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.

12.4 Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen der Unterkunft bei dem Vermittler eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.

12.5 Dem Mieter ist es untersagt,  Veränderungen an der Therme oder Heizung vorzunehmen. Daraus resultierende Schäden gehen zu Lasten des Mieters.

12.6 Das Verrücken/Verstellen von Betten, Sofas oder Mobilar ist nicht gestattet.

12.7 Der Mieter haftet für den übergebenen Schlüssel und ist bei Verlust zur Übernahme der daraus entstehenden Kosten und Folgekosten (Schlüsselnotdienst, Schlüsselnachmachen) verpflichtet. Ist der Schlüssel Bestandteil einer Schließanlage, so erhöhen sich die Kosten.

§ 13 Haustiere

13.1. Haustiere (ausschließlich Hunde) sind nur mit schriftlicher Bestätigung und nur in den dafür ausgewiesenen Unterkünften gestattet. Zuwiderhandlungen können zur fristlosen Kündigung führen und evtl. Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Besuchertiere (ausschl. Hunde) sind nur in den dafür vorgesehenen ausgewiesenen Unterkünfte gestattet!

13.2 Für die Unterbringung können wir einen angemessen Aufpreis verlangen

13.3 Es gilt zu bachten, dass die Haustiere nicht auf die jeweiligen Sofas und Betten dürfen. Etwaige Mehrkosten bei der Endreinigung werden dem Mieter weiter belastet.

§ 14 Rauchen

Rauchen ist in allen Unterkünften und Gebäuden untersagt. Weiterhin sind keine Zigarettenabfälle auf Balkonen, Terrassen oder in Gärten der Mietobjekte zu hinterlassen. Bei Nichtbeachtung behält sich der Vermittler/Vermieter vor, eine Sonderpauschale für erhöhten Reinigungsaufwand zu berechnen. Wird durch einen Verstoß gegen das Rauchverbot die nachfolgende Vermietung nicht zumutbar, können zudem Schadenersatzforderungen für etwaigen Mietausfall anfallen.

§ 15 Grillen

Das Grillen oder offene Feuer sind in den Unterkünften und auf den Außenflächen untersagt. Bei einigen Mietobjekten besteht die Möglichkeit zu grillen (z.B. Elektrogrill) dieses bitten wir im Vorfeld zu erfragen oder entnehmen dieses der Objektbeschreibung.

§ 16 Datenschutz

Der Vermittler sichert zu, bei der Speicherung und der Bearbeitung von personenbezogenen Kundendaten die gesetzlichen Datenschutzvorschriften der Bundesrepublik Deutschland sowie der Europäischen Union (BDSG bzw. DSGVO) einzuhalten.
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet, insbesondere soweit zulässig gespeichert.

Die Daten werden nur geschäftsnotwendig genutzt. Der Mieter ist damit einverstanden, dass die vorliegenden notwendigen Daten an den Eigentümer und an die zuständige Stadt-/Gemeindeverwaltung übermittelt werden können. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, ist an uns ein schriftlicher Widerspruch zu erklären.

§ 17 Nutzung eines Internetzugangs/WLAN

Für die Dauer des gebuchten Aufenthaltes im Ferienobjekt wird dem Mieter eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet ermöglicht. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermittler gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermittler deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung.

Die Nutzung des Internets erfolgt auf eigene Gefahr/auf eigenes Risiko des Mieters. Der Mieter ist verpflichtet, das geltende Recht bei Nutzung einzuhalten (weder Abruf noch Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten; keine Vervielfältigung/Verbreitung/Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Güter; Beachtung der geltenden Jugenschutzvorschriften). Der Mieter stellt den Vermittler von sämtlichen Schäden oder Ansprüchen Dritter – gleich aus welchem Rechtsgrund - frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Internets durch den Mieter beruhen.

Der Vermittler/Vermieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung erbracht werden, z.B. ein zur Verfügung gestellter Hotspot für den Internetzugang.

§ 18 Baulärm/Baustelle

Sollte sich unvorhergesehen ergeben, dass während der Mietzeit innerhalb oder in unmittelbarer Nähe der von Ihnen gemieteten Wohnung, es zu Beeinträchtigungen durch Baustellen oder Baulärm kommen könnte, wird der Mieter davon in Kenntnis gesetzt. Die Ferienhausvermittlung Greetsieler Möwe sowie der Eigentümer sind bemüht Störungen für den Mieter soweit irgend möglich zu verhindern. Gelingt dies allerdings nicht oder nicht vollständig, so stehen dem Mieter Schadenersatzansprüche nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von dem Vermittler/Vermieter zu.

§ 19 Schlussbestimmungen

19.1 Alle Angebote sind sorgfältig ausgearbeitet und zusammengestellt worden. Dennoch muss eine Berichtigung von Fehlern vorbehalten bleiben. Fotos und Texte auf der Website bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z.B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.

19.2 Nutzungseinschränkungen, die aufgrund technischer Defekte entstehen, berechtigen nicht zur Mietminderung oder zum Schadenersatzanspruch. Der Vermittler/Vermieter kann sich im Rahmen seiner Möglichkeiten um die Mängelbeseitigung kümmern.

19.3 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Weitere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

19.4 Bestandteil des Mietvertrages sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Buchungsbestätigung, die Datenschutzerklärung des Vermittlers sowie die allg. Hausordnung in den jeweiligen Ferienobjekten.

19.5 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGBs unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nahesten kommt.

19.6 Auf Buchungen findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Rechts Anwendung. Die AGB gelten für alle Buchungen.

19.7 Wir sind kein Reiseveranstalter.

19.8 Wir beteiligen uns nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbelegungsgesetz.